Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Insbesondere im Alter und für den Fall der Geschäftsunfähigkeit wünschen sich viele Personen die Vertretung durch eine Vertrauensperson und wollen die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (vormals Sachwalter) vermeiden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Vertrauensperson zu Ihrem Vertreter bestimmen. Wir betreuen Sie umfassend bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, Behandlungen für bestimmte Erkrankungen im Vorhinein abzulehnen. Gemeinsam mit dem Arzt Ihres Vertrauens unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung.